Technikerschule Northeim Am Rhumekanal 18
37154 Northeim
Tel.: 05551/3459

Steuervorteile
Sie können Ihre Aufwendungen für die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung als "Werbungskosten" steuerlich geltend machen.

Dazu zählen:
  • Lehrgangsgebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Lern- und Arbeitsmittel (Bücher, Skripte)
  • Fahrtkosten zur Technikerschule Northeim

  • Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt (www.finanzamt.de) oder bei Ihrem Steuerberater.















    ISO 9001