Sie können Ihre Aufwendungen für die Weiterbildung zum
Staatlich geprüften Techniker im Rahmen Ihrer
Einkommenssteuererklärung als "Werbungskosten" steuerlich
geltend machen.
Dazu zählen:
Lehrgangsgebühren
Prüfungsgebühren
Lern- und Arbeitsmittel (Bücher, Skripte)
Fahrtkosten zur Technikerschule Northeim
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen
Finanzamt
(www.finanzamt.de) oder bei Ihrem Steuerberater.