Sie können Ihre Aufwendungen für die Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung als "Werbungskosten" steuerlich geltend machen.
• Dazu zählen: Lehrgangsgebühren
• Prüfungsgebühren
• Lern- und Arbeitsmittel (Bücher, Skripte)
• Fahrtkosten zur Technikakademie Northeim
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt (www.finanzamt.de) oder bei Ihrem Steuerberater.